
Notausgangs- und Paniktüren mit Zulassung
Türen in Flucht- und Rettungswegen
Der Schutz von Personen, die sich in Gebäuden aufhalten, spielt nicht nur im Brandfall sondern auch in allen anderen möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Fluchttüren gewährleisten, dass der Durchgang in Fluchtrichtung jederzeit möglich ist, auch wenn die Türe abgeschlossen ist. Die Fluchttüren sind grundsätzlich nach außen öffnend. In Sonderfällen kann eine nach innen öffnende Fluchttürfunktion zugelassen werden.
Die Ausstattung von Fluchttüren bestimmen die geltenden Normen, welche zwei Arten von Fluchttüren unterscheiden:
- Türen mit Notausgangsverschluss (EN179)
- Türen mit Panikverschluss (EN 1125)
Beide Normen regeln jedoch nur die Anforderungen und Prüfungen der jeweiligen Verschlusssysteme, sowie deren CE-Kennzeichnung. Die Normen geben aber keinerlei Auskünfte über die Beschaffenheit des Fluchtweges und den damit verbundenen Türen. Diese Anforderungen sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen. Die Behörde bestimmt, welches der beiden Systeme anzuwenden ist.
Die Fluchttüren unterliegen bei der Herstellung dem Konformitäts-System 1. Das bedeutet, dass eine regelmäßige Überwachung und Zertifizierung dieser Produkte und deren Herstellung gegeben ist. Der Hersteller hat hier bei Kontrollverfahren und Qualitätsprüfungen seiner werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sicherzustellen. Zusätzlich zur korrekten Montage gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen ist auch eine Funktionskontrolle der montierten Tür im Bauobjekt und die Abnahme sowie die Übergabe der Wartungsunterlagen an den Bauherren oder seinen Bevollmächtigten zu dokumentieren.
Notausgangsverschlüsse nach EN 179
sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion von Fluchttüren kennen (z.B. Angestellte eines Betriebes).
Anwendungsbeispiele:
- private Wohnanlagen
- Klassenräume in Schulen, Kindergärten
- nichtöffentliche Verwaltungen von Industrieunternehmen
- nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden, Flughäfen, Banken, Einkaufszentren usw.
Fluchttürverschlüsse nach EN 179 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Tür gewährleistet wird.
Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloß und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist.
Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen: durch Abwärtsschwenken des Drückers in Fluchtrichtung.
Panikverschlüsse nach EN 1125
kommen in Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen von Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung bedienen müssen.
Anwendungsbeispiele:
- Krankenhäuser
- Fluchtwege in Schulen, Kindergärten
- öffentliche Verwaltungen
- öffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden (wie Kino, Theater), von Flughäfen, Einkaufszentren usw.
Fluchttürverschlüsse nach EN 1125 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Tür mit geringen Anstrengungen zu gewährleistet ist.
Panikverschlüsse bestehen aus Schloß und Beschlag. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird.
Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle betätigen können: durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung.
Umschaltfunktion B
Anwendung: Für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und außen ermöglichen müssen.
Funktion - Automatikverriegelungen (hier ist kein Hauptriegel vorhanden): beim schliessen wird die Tür automatisch durch alle drei Fallen gleichzeitig versperrt. Durch Schlüsselbetätigung in Aufschließrichtung einkuppelt der Außendrücker und kann dann über Betätigung geöffnet werden. Außendrücker bleibt so lange aktiv bis über den Schlüssel die Nusskopplung in die Lerrlauf zurückgeschaltet wird. Von innen lässt sich die Tür jederzeit über den Innendrücker öffnen (Panikfunktion). Diese Verriegelung kann optional mit Elektromotor (A-Öffner) bestellt werden.
Betätigung: in Fluchtrichtung über den Drücker bzw. Panik-Stange, gegen die Fluchtrichtung über den Drücker.
Wechselfunktion E
Anwendung: Für Türen, bei denen grundsätzlich eine unberechtigte Öffnung von außen verhindert werden muss.
Funktion - Automatikverriegelungen (hier ist kein Hauptriegel vorhanden): beim schliessen wird die Tür automatisch durch alle drei Fallen gleichzeitig versperrt. Durchgang von außen ist nur über die Schlüsselbetätigung in Aufschließrichtung möglich, dabei werden die drei Fallen zurückgezogen. Von innen lässt sich die Tür jederzeit über den Innendrücker öffnen (Panikfunktion). Diese Verriegelung kann optional mit mechanischer Tagesentriegelung (gesicherter Fallenfeststellung) und mit Elektromotor (A-Öffner) bestellt werden.
Funktion - mechanische Verriegelungen (Hauptriegel ist hier vorhanden): im unverriegelten Zustand ist ein Zutritt durch die Tür von außen nur mit einem Schlüssel möglich. Um die Tür vollständig zu verriegeln soll der Schlüssel bis zur Verriegelungsanschlag gedreht werden. Entriegelung erfolgt durch drehen des Schlüssels bis an der Entriegelungsanschlag und öffnen durch ziehen des Fixknopfs bzw. Stossgriffs. Von innen lässt sich die Tür jederzeit über den Innendrücker öffnen (Panikfunktion).
Betätigung: in Fluchtrichtung über den Drücker bzw. Panik-Stange, gegen die Fluchtrichtung über den Fixknopf bzw. Stossgriff.


