Brandschutztüren mit Zulassung
EI2 30-C nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und en14351-1:2006 + A2:2016
Brandschutztüren verhindern zuverlässig den Durchtritt von Feuer im Brandfall.
Unsere Brandschutztüren weisen einen 30-minütigen Feuerwiderstand auf und sind geprüft sowie bauaufsichtlich zugelassen.
Brandschutzwiderstandsklasse EI2 30-C (Mindestens 30 Minuten brandhemmend)
Ausführungen:
- Einflügelige Holz und Holz-Alu Haustüren
- Einflügelige Holz und Holz-Alu Haustüren mit Seitenteil oder Oberlicht
- Max. Türblattgröße 3,75 m2
- Max. Durchgangslichte 1413 x 2612 mm bei Einflügelige Türen
- Max. Glasgroße bei Türblatt 973x1948 mm
- Max. Glasgroße bei Seitenteil 1201x2133 mm
- Max. Außenmaßbreite mit Seitenteil 3450 mm
- Max. Außenmaßhöhe mit Oberlicht 3450 mm